
Unter affectio papalis (oder affectio papae von lat. affectio = Einwirkung) versteht man das dem Papst zustehende Recht, neben den ihm von Rechts wegen ohnehin vorbehaltenen Angelegenheiten nach eigenem Ermessen weitere seiner Entscheidungsgewalt zu unterstellen. Das Recht ergibt sich aus dem Jurisdiktionsprimat des Papstes, der in der Römisch-ka...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Affectio_papalis
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